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Gemeinde-News
Überprüfungspflicht der Abwasserkanäle auf Privatgrundstücken
Artikel vom 13.03.2012
Bereits auf der Seite -3- in der Ausgabe des Januar-Bürgerbrief (siehe www.rednitzhembach.de, Information, Bürgerbrief) hat 1. Bürgermeister Jürgen Spahl auf die Überprüfungspflicht der Abwasserkanäle auf Privatgrundstücken hingewiesen. Zusätzlich wurde den im Januar 2012 versandten Gebührenbescheiden ein Schreiben vom gemeindlichen Bauamt beigefügt.
Noch einmal kommen wir unserer Informationspflicht nach und weisen auf die „Wiederkehrende Überprüfungspflicht der Abwasserkanäle auf Privatgrundstücken hin“.
Lt. dem Landratsamt Roth als auch dem Bayerischen Landesamt für Umwelt sind Haushalte dazu verpflichtet, den privaten Abwasserkanal, das heißt den Anschluss zwischen Haus und öffentlichem Kanal, auf Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit untersuchen zu lassen. Eine Wiederholungsprüfung ist alle 10 Jahre durchzuführen. Bei Abwasserkanälen die älter als 20 Jahre sind bzw. noch kein Dichtheitsnachweis der Anlage der Gemeinde vorliegt, muss eine Überprüfung bis spätestens 31. Dezember 2015 dem gemeindlichen Bauamt eingereicht werden.
Fragen zum Thema „Überprüfungspflicht der Abwasserkanäle aus Privatgrundstücken“ beantwortet vom Bauamt im Rathaus Rednitzhembach:
Rüdiger Schultze, technischer Mitarbeiter
T 09122 692-136 – E-Mail: ruediger.schultze@rednitzhembach.de
Außerdem sind auf www.rednitzhembach.de im Bereich „Information“, unter dem Button „Virtuelles Rathaus“ die Unterlagen – Anschreiben an alle Haushalte, das Merkblatt sowie Praxistipps – unter dem Begriff „Überprüfungspflicht Abwasserkanäle auf Privatgrundstücken“ einzusehen bzw. können ausgedruckt werden.