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Dienstleistungen

Ausländerangelegenheiten

Für die Bearbeitung aller ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsgenehmigungen) von Einwohnern, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ausschließlich die Ausländerbehörde beim Landratsamt Roth zuständig.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Unterlagen/Gebühren:
Nähere Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen und evtl. zu entrichtenden Verwaltungsgebühren erhalten Sie bei der Verwaltung bzw. beim Amt für Migration des Landkreises Roth.

Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Roth
Ausländeramt
Weinbergweg 1
91154 Roth
Fon: 09171/81-0
http://www.landratsamt-roth.de

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Rednitzhembach
Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach
Fon: 09122/692-0
Fax: 09122/692-143
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag:
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Dienstag:
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:
8:00 - 12:00 Uhr

Telefonische Terminvereinbarung von Vorteil

Vermietung

Die Gemeinde Rednitzhembach vermietet im Gemeindezentrum Säle und Tagungsräume für 30 - 250 Personen.

Ansprechpartner: Astrid Raum
Fon: 09122/692-123

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