Volltextsuche

Darstellung

Darstellung verkleinern
Darstellung auf Browserstandard zurücksetzen
Wappen Rednitzhembach
Kunstweg-Rednitzhembach

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Rednitzhembach
Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach
Fon: 09122/692-0
Fax: 09122/692-143
E-Mail schreiben

© 2012 Rednitzhembach
made by komm.on.line GmbH

Sie befinden sich hier:
5 Startseite | Rathaus & Politik | Verwaltung | Dienstleistungen | Eheschließung

Seiteninhalt

Dienstleistungen

Eheschließung

"Ehen schließt der Zufall" lautet ein altes japanisches Sprichwort.
Ganz so zufällig kommt eine Heirat heutzutage allerdings nicht zustande: eine gewisse Planung und Vorbereitung ist in jedem Falle erforderlich. Hierzu gehört auch, dass die Brautleute einige behördliche Formalitäten erledigen müssen.

Der standesamtlichen Eheschließung geht nämlich die sogenannte "Anmeldung der Eheschließung" (früher Aufgebot) voraus, das zur Überprüfung von etwaigen Ehehindernissen dient. Die Anmeldung der Eheschließung ist bei dem Standesbeamten zu bestellen, in dessen Bezirk die Verlobten bzw. ein Verlobter mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Heiratstermin erfolgen. Um ihre Personalien und ihren Familienstand belegen zu können, müssen die Verlobten im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung einige Unterlagen mitbringen. Es wird empfohlen telefonisch oder persönlich beim Standesamt nachzufragen, welche Unterlagen benötigt werden. Trauzeugen sind seit 1998 nicht mehr erforderlich, wenn jedoch von den Verlobten gewünscht, durchaus möglich.

Während die Anmeldung der Eheschließung dort erfolgen muss, wo zumindest einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat, (kann auch Nebenwohnsitz sein), kann die Eheschließung mit Ermächtigung des Anmeldungsstandesamtes bei einem beliebigen Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.

Unterlagen wie Abstammungs-/Geburtsurkunde, Familienbuchabschrift, Aufenthaltsbescheinigung, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde können nur angenommen werden, wenn sie nicht älter als 6 Monate sind. In der Regel müssen sich die Verlobten die benötigten Urkunden neu ausstellen lassen.

Antragstellung:
Persönliche Anmeldung durch beide Verlobte

Ansprechpartner / Amt:
Beate Schultze - Standesamt
Margit Görnitz - Standesamt

Standesamtliche Trauungen finden statt:

  • Montag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Dienstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Mittwoch: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
  • Freitag: 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

An Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen (z.B. 24. und 31. Dezember, Karfreitag usw.) finden keine Trauungen statt.

In allen Fällen ist eine frühzeitige Terminabsprache mit dem Standesamt Rednitzhembach empfehlenswert. Ein verbindlicher Hochzeitstermin kann erst bei der Anmeldung der Eheschließung zugesichert werden.

Die Trauungstermine

  • Samstag 03.03.2012 Samstagstrauung
  • Samstag 14.04.2012 Samstagstrauung
  • Samstag 16.06.2012 Samstagstrauung
  • Samstag 08.09.2012 Samstagstrauung

Einträge insgesamt: 5
[Seite 1 von 2]