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DienstleistungenEheschließung"Ehen schließt der Zufall" lautet ein altes japanisches Sprichwort. Der standesamtlichen Eheschließung geht nämlich die sogenannte "Anmeldung der Eheschließung" (früher Aufgebot) voraus, das zur Überprüfung von etwaigen Ehehindernissen dient. Die Anmeldung der Eheschließung ist bei dem Standesbeamten zu bestellen, in dessen Bezirk die Verlobten bzw. ein Verlobter mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Heiratstermin erfolgen. Um ihre Personalien und ihren Familienstand belegen zu können, müssen die Verlobten im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung einige Unterlagen mitbringen. Es wird empfohlen telefonisch oder persönlich beim Standesamt nachzufragen, welche Unterlagen benötigt werden. Trauzeugen sind seit 1998 nicht mehr erforderlich, wenn jedoch von den Verlobten gewünscht, durchaus möglich. Während die Anmeldung der Eheschließung dort erfolgen muss, wo zumindest einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat, (kann auch Nebenwohnsitz sein), kann die Eheschließung mit Ermächtigung des Anmeldungsstandesamtes bei einem beliebigen Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Unterlagen wie Abstammungs-/Geburtsurkunde, Familienbuchabschrift, Aufenthaltsbescheinigung, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde können nur angenommen werden, wenn sie nicht älter als 6 Monate sind. In der Regel müssen sich die Verlobten die benötigten Urkunden neu ausstellen lassen. Antragstellung: Ansprechpartner / Amt: Standesamtliche Trauungen finden statt:
An Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen (z.B. 24. und 31. Dezember, Karfreitag usw.) finden keine Trauungen statt. In allen Fällen ist eine frühzeitige Terminabsprache mit dem Standesamt Rednitzhembach empfehlenswert. Ein verbindlicher Hochzeitstermin kann erst bei der Anmeldung der Eheschließung zugesichert werden. Die Trauungstermine
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