Die überarbeitete Grundsteuer tritt bald in Kraft
Im Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide durch die Gemeinde an die jeweiligen Eigentümer versandt. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer A und B durch die Gemeinde sind die Grundsteuermessbescheide, welche das Finanzamt erlässt. Wir dürfen daher alle Bürger und Bürgerinnen bitten, den Grundsteuerbescheid auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sollte der Bescheid Fehler enthalten oder nicht vollständig sein, müssen Sie dies mit dem Finanzamt Schwabach klären. Wir erlassen unsere Bescheide lediglich auf der Grundlage der uns übermittelten Messbescheide des Finanzamtes.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für das Jahr 2025 betragen unverändert 320%. Eine Anpassung erfolgt für das Jahr 2026 wenn ersichtlich ist, wie sich die Summe aller Messbeträge gegenüber der bisherigen Berechnung infolge der Neubewertung der Grundstücke in der Gemeinde Rednitzhembach entwickelt hat.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hebesatz Grundsteuer A: 320 v. H. (Landwirtschaft)
Hebesatz Grundsteuer B: 320 v. H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 340 v. H.
Bayerisches Landesamt für Steuern - Informationsschreiben zur Grundsteuer
Bayerisches Landesamt für Steuer - Checkliste Grundsteuererklärung für ein Wohngrundstück
1. Hund jährlich: 30,00 EUR
2. Hund jährlich: 60,00 EUR
jeder weitere Hund jährlich: 60,00 EUR
Kampfhund: 600,00 EUR
Informationen zur Einführung der Ultraschallwasserzähler HYDRUS im Jahr 2021.
Kurzanleitung zur Bedienung des Ultraschallwasserzählers
zuzüglich 7 % Mwst.
Abwassergebühren: 1,40 EUR/m³ In der Rubrik "Haushaltsdaten" lesen Sie die aktuellen Zahlen.
Mit dem SEPA (Single Euro Payment Area)-Lastschriftverfahren wurden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind nicht nur innerhalb Deutschlands für Euro-Zahlungen nutzbar, sondern auch in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco, der Schweiz und San Marino.
SEPA-Lastschriftmandat (hier kann das Formular als PDF heruntergeladen werden).
Seit 01.01.2014 werden von der Gemeinde Rednitzhembach nur noch SEPA-Lastschriftmandate ausgegeben. Abbuchungsaufträge sind nur dann gültig, wenn der Kontoinhaber das SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben hat und uns im Original vorliegt. Wir akzeptieren diese nur vom Eigentümer des Objekts, nicht von Mietern oder anderen Nießbrauchsberechtigten. Das SEPA-Lastschriftmandat eines abweichenden Kontoinhabers wird nur akzeptiert bei:
- Ehepaaren mit getrennten Konten, wenn das Objekt beiden Ehepartnern zugerechnet ist
- Hausverwaltungen bezüglich der Verbrauchsgebühren bei Mehrfamilienhäusern,
- Grundstücksgemeinschaften, Erbengemeinschaften o.ä. , wenn eine Person aus dieser Gemeinschaft die Zahlung per Lastschrift übernimmt
Karin Rauh- Grundsteuer, Hundesteuer und Verbrauchsgebühren
Christian Wagner - Gewerbesteuer