Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Bitte beachten Sie, dass der frühestmögliche Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland eine Woche vor dem Auszug ist. Ihre Daten können Sie uns vorab online melden (Online-Formular).
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde Rednitzhembach über Ihren Umzug zu informieren.
Erforderliche Unterlagen:
Zuständiges Amt:
Gemeinde Rednitzhembach
Einwohnermelde- und Passamt
Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach
Tel.: 09122 692-0
ewo(@)rednitzhembach.de