Gemeinde Rednitzhembach

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Am Sonntag den 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament innerhalb der gesamten Europäischen Union statt.

Das Europäische Parlament ist ein wichtiges Forum für die politische Debatte und die Beschlussfassung auf EU-Ebene. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählern in allen Mitgliedstaaten der EU gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt.

Das Europäischen Parlament wird in der Regel auf fünf Jahre gewählt.

Wer ist wahlberechtigt ?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

  • Auslandsdeutsche

Das Wahlrecht steht zudem dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen:

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag

  • Unionbürgerinnen und Unionbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss sich auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen lassen:

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl oder

Antrag nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden

Wahl im Wahllokal

Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.

Sollte die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen sein, kann auch nur mit dem amtlichen Ausweisdokument gewählt werden.

In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Diese Wahlbenachrichtigung wird ab ca. Ende April versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 19.05.2024 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen möchte, wendet sich in diesem Fall bitte direkt an das Wahlamt.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:

QR Code

(auf der Wahlbenachrichtigung)

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen unverzüglich auf dem Postweg bequem nach Hause zugeschickt werden.

Briefwahl online beantragen

Dieser Dienst wird noch freigeschalten!

Mail / Fax

Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an.

Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Gemeinde Rednitzhembach, Rathausplatz 1, Rednitzhembach, eingeworfen werden.

Persönliche Vorsprache

Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr amtliches Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.

Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln:
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben oder in den Hausbriefkasten der Gemeinde Rednitzhembach, Rathausplatz 1, einwerfen.

Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag!

Alle bis Sonntag, 09.06.2024, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde Rednitzhembach eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.

Wahlhelfer werden

Sie möchten aktiv am politischen Geschehen teilnehmen ? Als Wahlhelfer sind Sie für den reibungslosen Wahlablauf unerlässlich.

Wir sind immer noch auf der Suche nach engagierten Personen, die uns bei der Durchführung der Europawahl am 9. Juni 2024 unterstützen.

Gerne können Sie sich online als Wahlhelfer melden! Hier kommen sie zu unserem Formular.

Kontakt Zum Wahlamt

Gemeinde Rednitzhembach
Wahlamt

Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach

Tel.: 09122 692-0
E-Mail: ewo(@)rednitzhembach.de

Unsere Ansprechpartnerinnen im Rathaus:

Frau Harfmann, Tel.: 09122 692-133
Frau Lang, Tel.: 09122 692-157