Gemeinde Rednitzhembach

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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen. Zuständige Behörde für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Wohnungen in Rednitzhembach ist das Landratsamt Roth.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Roth

Weinbergweg 1
91154 Roth
Tel.: 09171 81-0