Gemeinde Rednitzhembach

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Ausländerangelegenheiten

Für die Bearbeitung aller ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsgenehmigungen) von Einwohnern, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ausschließlich die Ausländerbehörde beim Landratsamt Roth zuständig

Unterlagen/Gebühren:
Nähere Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen und evtl. zu entrichtenden Verwaltungsgebühren erhalten Sie bei der Verwaltung bzw. beim Amt für Migration des Landkreises Roth.


Zuständiges Amt:

Landratsamt Roth
Ausländerbehörde

Am Weinbergweg 1
91154 Roth
E-Mail: auslaenderamt(@)landratsamt-roth.de