Gemeinde Rednitzhembach

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Bodenrichtwerte

Der Landkreis Roth ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches verpflichtet, regelmäßig den durchschnittlichen Wert der Grundstücke (Bodenrichtwerte) zu ermitteln. Dabei wird nach der Art der Grundstücksnutzung (z. B. Nutzung als Wohnhausgrundstück, landwirtschaftliches Grundstück usw.) und nach der Lage des Grundstücks (Ortsteile) unterschieden. Diese Aufgabe wird vom Gutachterausschuss wahrgenommen.
Um eine Grundlage für diese Bewertung zu erhalten, führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die so genannte Kaufpreissammlung, in die alle im Verwaltungsgebiet abgewickelten Grundstücksgeschäfte Eingang finden.

Die aktuellen Bodenrichtwerte (Stand: 01.01.2022) können über den BayernAtlas mit Linksklick auf das entsprechende Grundstück abgerufen werden: BayernAtlas Bodenrichtwerte

Alternativ sind diese auch auf der Internetseite des LRA Roth zu finden. Zusätzlich besteht hier die Möglichkeit, Bodenrichtwerte aus den vergangenen Jahren zu erhalten.

Landratsamt Roth - Bodenrichtwerte