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Gemeinde Rednitzhembach (Druckversion)

Fischereischeine

Fischereischeine

Folgende Fischereischeine können Sie beantragen:

  • Fischereischein auf 5 Jahre (Für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung möglich)
  • Fischereischein auf Lebenszeit (Für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung möglich)
  • Jugendfischereischein
  • Jahresfischereischein

Beantragung der Fischereischeine:

Benötigte Unterlagen:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (bei Antragstellung für eine/n Minderjährige/n)
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Wichtige Hinweise für den Jahresfischereischein:

Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, die in Bayern angeln möchten, können einen Jahresfischereischein für Touristen erhalten.

Den Jahresfischereischein erhalten nur volljährige Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben (§ 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Nr. 1 AVBayFiG).

Jugendlichen ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland kann ein Jugendfischereischein erteilt werden.

Wer einen Jahresfischereischein beantragt, muss bestätigen, bereits den Fischfang ausgeübt zu haben und von den in Bayern geltenden fischereirechtlichen Vorschriften sowie der Verpflichtung zu deren Einhaltung Kenntnis genommen zu haben.

Zuständiges Amt:

Gemeinde Rednitzhembach
Ordnungsamt

Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach

Tel.: 09122 692-0
E-Mail: ewo(@)rednitzhembach.de

http://www.rednitzhembach.de//de/rathaus-politik/verwaltung/dienstleistungen/fischereischeine