Gemeinde Rednitzhembach

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Friedhof

Die Gemeinde Rednitzhembach ist Träger des gemeindlichen Friedhofes sowie der Aussegnungshalle in Rednitzhembach. Sie ist zuständig für den Erwerb, die Verlängerung oder die Rückgabe von Grabnutzungsrechten.

Soweit Beisetzungen im gemeindlichen Friedhof in Rednitzhembach erfolgen sollen, sind diese bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Rednitzhembach im Rathaus anzumelden.

Anschrift:
Rathausplatz 1, 91126 Rednitzhembach

Gebühren:
Die Gemeinde Rednitzhembach ist zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Gebühren des gemeindlichen Friedhofes in Rednitzhembach.

Friedhofsgebühren werden in der Regel bei einem Sterbefall, bei Graberwerb, Grabverlängerung oder Grabsteingenehmigung festgesetzt.

Die Liegefrist für neue oder zu verlängernde Gräber beträgt 20 Jahre.

  • Gebühren für ein Doppelgrab (2 Plätze): 344,00 EUR
  • Gebühren für ein Doppelgrab (4 Plätze): 690,00 EUR
  • Gebühren für ein Einzelgrab (2 Plätze): 345,00 EUR
  • Gebühren für ein Einzelgrab (1 Platz): 220,00 EUR
  • Gebühren für ein Urnen/Kindergrab: 345,00 EUR
  • Gebühren für ein pflegefreies Urnengrab: 345,00 EUR (zzgl. Kosten für Namensplatte)
  • Gebühren für die Urnenwand: (Zuzüglich Kosten für die benötigten Bronzebuchstaben sowie die Anbringung) 400,00 EUR
  • Leichenhausgebühr: 51,00 EUR

Nähere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung im Rathaus in Rednitzhembach.

Ansprechpartner / Amt:
Beate Schultze
Jennifer Pesteritz