Gemeinde Rednitzhembach

Seitenbereiche

Seiten durchsuchen

Wie können wir helfen?

Seiteninhalt

Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.

Anträge zum Betrieb von Gaststätten sind über die Gemeinde Rednitzhembach an das Landratsamt Roth zu stellen.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier (Homepage Landratsamt Roth).

Gebühren:

  • Erhebung durch das Landratsamt Roth

Zuständiges Amt:

Landratsamt Roth
Ordnungsamt

Am Weinbergweg 1
91154 Roth
E-Mail: ordnungsamt(@)landratsamt-roth.de

Ihre Ansprechpartner im Rathaus:

Frau Harfmann
Tel.: 09122 692-133

Frau Lang
Tel.: 09122 692-157

Herr Schenkl
Tel.: 09122 692-130