Gemeinde Rednitzhembach

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Hundesteuer

Wer im Gebiet der Gemeinde Rednitzhembach einen über vier Monate alten Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen. Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Verwaltung durch Bescheid festgesetzt. Die Abmeldung erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an die Verwaltung. Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen und die Hundemarke zurückzugeben. Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung (z.B. Hunde des Jagd- und Forstschutzes) gewährt werden.

Gebühren:
30,00 EUR für den ersten Hund
60,00 EUR für den zweiten Hund und jeden weiteren Hund
600,00 EUR für Kampfhunde im Sinne des § 5 a der Hundesteuersatzung

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Online-Antrag

Ansprechpartner / Amt:
Steueramt