Folgende Namenserklärungen werden im Standesamt entgegengenommen und beurkundet:
- Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
- Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen.
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen.
- Wiederannahme eines früheren Namens.
- Namenserteilung.
- Namensänderung für Aussiedler
Antragstellung, Unterlagen und Gebühren:
Auf Anfrage
Ansprechpartner / Amt:
Beate Schultze
Jennifer Pesteritz