Gemeinde Rednitzhembach

Seitenbereiche

Seiten durchsuchen

Wie können wir helfen?

Seiteninhalt

Plakatierungen

Bei Durchführung von Versammlungen oder Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen, sind besondere Erlaubnisse durch die Verwaltung erforderlich. Auch Werbung für Veranstaltungen durch Plakatierung fällt unter diese Sondernutzung und muss genehmigt werden.

Anträge zur Plakatierung werden vom Ordnungsamt entgegengenommen. Es ist zu beachten, dass die Plakatierungsgenehmigungen mindestens 14 Tage vorher beantragt werden müssen.

Zuständiges Amt:

Gemeinde Rednitzhembach
Ordnungsamt

Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach

Tel.: 09122 692-0
E-Mail: ewo(@)rednitzhembach.de