Reisegewerbekarte
Bei einer selbständigen Tätigkeit im Reisegewerbe bzw. im Wandergewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte stellt das Landratsamt Roth aus.
Die Antragstellung ist beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde erforderlich.Gebühren:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 EUR
Führungszeugnis 13,00 EUR
Reisegewerbekarte je nach Tätigkeit und Dauer der Gültigkeit: 50,00 EUR bis 600,00 EUR
Antragstellung:
Schriftlich Hier können Sie den Antrag für das Landratsamt vorab herunterladen
Unterlagen:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- 1 Lichtbild neueren Datums
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländische Antragsteller benötigen ihre Aufenthaltserlaubnis
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Weinbergweg 1
91154 Roth
Tel.: 09171 81-0