Gemeinde Rednitzhembach

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Rundfunkbeitragsbefreiung

Folgende Personen können nach § 4 Abs. 1 RBStV aus sozialen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreit werden:

  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter bwz. bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Sonderfürsorgeberechtigte nach § 27e BVG
  • Empfänger von Pflegezulagen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird
  • Bewohner von Altenwohnheimen, Altenheimen oder Altenpflegeheimen und sonstigen Pflegeheimen
  • Taubblinde Menschen
  • Empfänger von Blindenhilfe nach §72 SGB XII

Folgende Personen können aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen:

  • Menschen mit einer Sehbehinderung oder Hörschädigung von wenigstens 60 %. Das „RF“-Merkzeichen wurde in einem Schwerbehindertenausweis zuerkannt.
  • Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das „RF“-Merkzeichen wurde in einem Schwerbehindertenausweis zuerkannt.

Zuständig für die Befreiung bzw. die Ermäßigung der Rundfunkbeiträge ist der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio. Anträge auf Befreiung bzw. Ermäßigung können bei der Gemeinde Rednitzhembach gestellt werden und werden dann an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio weitergeleitet.

Unterlagen:
Zur Beantragung der Rundfunkbeitragsbefreiung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Verwaltung hilft Ihnen hier gerne weiter

Ansprechpartner / Amt:
Beate Schultze - Standesamt
Catharina Krupka - Standesamt