Gemeinde Rednitzhembach

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Sozialhilfe

Sozialhilfe hat die Aufgabe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie kann erhalten, wer sich in einer Notlage befindet und nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst oder durch andere zu finanzieren, z. B. weil er über kein ausreichendes Einkommen verfügt und kein eigenes Vermögen hat, von dem er leben kann.

Antragstellung:
Der Antrag auf Sozialhilfe ist beim Landratsamt Roth zu stellen.

Unterlagen:
Der Anspruch auf Sozialleistungen ist sehr individuell. Deshalb ist es sinnvoll, die nötigen Unterlagen persönlich bei der Verwaltung oder beim Landratsamt abzugeben. Hierbei kann auch geklärt werden, welche Hilfeleistungen noch zu gewähren sind.

Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Roth - Sozialhilfeverwaltung
Weinbergweg 1
91154 Roth
Tel.: 09171 81-0
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