Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren
eingestellt am 19.01.2024
Sie können ohne die Erfüllung besonderer Voraussetzungen verlangen, dass Ihre Daten nicht an z. B. Vereine, Medien, Adressbuchverlage oder dergleichen weitergeleitet werden.
Die jeweilige Übermittlungssperre wird auf Antrag eingetragen.
Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde Rednitzhembach eingetragen und gilt ohne Befristung. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie einen Wohnsitz haben, der Datenübermittlung widersprechen.
Gebühren:
Es fallen für die Eintragung der Übermittlungssperre keine Gebühren an.
Zuständiges Amt:
Gemeinde Rednitzhembach
Einwohnermelde- und Passamt
Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach
Tel.: 09122 692-0
E-Mail: ewo(@)rednitzhembach.de