Steuern, Gebühren, Daten
Grund- & Gewerbesteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 320 v.H. (Landwirtschaft)
Hebesatz Grundsteuer B: 320 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 340 v.H.
Bayerisches Landesamt für Steuern - Informationsschreiben zur Grundsteuer
Bayerisches Landesamt für Steuer - Checkliste Grundsteuererklärung für ein Wohngrundstück
Hundesteuer
1. Hund jährlich: 30,00 EUR
2. Hund jährlich: 60,00 EUR
jeder weitere Hund jährlich: 60,00 EUR
Kampfhund: 600,00 EUR
Ultraschallwasserzähler HYDRUS
Informationen zur Einführung der Ultraschallwasserzähler HYDRUS im Jahr 2021.
Kurzanleitung zur Bedienung des Ultraschallwasserzählers
Wasser
- Wassergebühren: 1,05 EUR/m³ + 7 % MwSt.
- Zählermiete pro Jahr: 2,5 m³/h: 6,00 EUR
- Zählermiete pro Jahr: 6,0m³/h: 14,00 EUR
- Zählermiete pro Jahr: bis 10,0 m³/h: 16,00 EUR
- Zählermiete pro Jahr: über 10,0 m³/h: 24,00 EUR
zuzüglich 7 % Mwst.
Abwasser
Abwassergebühren: 1,00 EUR/m³
In der Rubrik "Haushaltsdaten" lesen Sie die aktuellen Zahlen.
SEPA-Lastschriftverfahren
Mit dem SEPA (Single Euro Payment Area)-Lastschriftverfahren wurden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind nicht nur innerhalb Deutschlands für Euro-Zahlungen nutzbar, sondern auch in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco, der Schweiz und San Marino.
SEPA-Lastschriftmandate (hier kann das Formular als PDF heruntergeladen werden)
Seit 01.01.2014 werden von der Gemeinde Rednitzhembach nur noch SEPA-Lastschriftmandate ausgegeben.
Abbuchungsaufträge sind nur dann gültig, wenn der Kontoinhaber das SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben hat und uns im Original vorliegt.
Wir akzeptieren diese nur vom Eigentümer des Objekts, nicht von Mietern oder anderen Nießbrauchsberechtigten.
Das SEPA-Lastschriftmandat eines abweichenden Kontoinhabers wird nur akzeptiert bei:
-Ehepaaren mit getrennten Konten, wenn das Objekt beiden Ehepartner zugerechnet ist,
-Hausverwaltungen bezüglich der Verbrauchsgebühren bei Mehrfamilienhäusern,
-Grundstücksgemeinschaften, Erbengemeinschaften o.ä. , wenn eine Person aus dieser Gemeinschaft die Zahlung per Lastschrift übernimmt.