Gemeinde Rednitzhembach

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Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Die Wahllokale zur Wahl des Bundestages am 23. Februar 2025 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.

Das Wahlgebiet der Gemeinde Rednitzhembach ist in 3 Urnenwahlbezirke und 9 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 90 Wahlhelfer.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auslandsdeutsche

Das Wahlrecht steht zudem dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, bei der Gemeindeverwaltung der letzten gemeldeten Hauptwohnung im Inland, stellen.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (PDF-Datei)

Wahl im Wahllokal

Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis und/oder Reisepass) mitzubringen. Zur Not kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.

In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Mitte Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 02.02.2025 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Gemeinde Rednitzhembach.

Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:

QR Code

(auf der Wahlbenachrichtigung)

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen unverzüglich auf dem Postweg bequem nach Hause zugeschickt werden.

Briefwahl online beantragen

Der Link folgt.

Mail / Fax

Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an.

Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Gemeinde Rednitzhembach, Rathausplatz 1, Rednitzhembach, eingeworfen werden.

Persönliche Vorsprache

Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr amtliches Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.

Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln:
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben oder in den Hausbriefkasten der Gemeinde Rednitzhembach, Rathausplatz 1, einwerfen.

Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag!

Alle bis Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde Rednitzhembach eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.

Wahlhelfer werden

Sie möchten aktiv am politischen Geschehen teilnehmen ? Als Wahlhelfer sind Sie für den reibungslosen Wahlablauf unerlässlich.

Wir sind immer noch auf der Suche nach engagierten Personen, die uns bei der Durchführung der Bundestagswahl am 23.02.2025 unterstützen.

Gerne können Sie sich online als Wahlhelfer melden! Hier kommen sie zu unserem Formular.

Kontakt zum Wahlamt

Gemeinde Rednitzhembach
Wahlamt

Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach

Tel.: 09122 692-0
E-Mail: ewo(@)rednitzhembach.de

Unsere Ansprechpartnerinnen im Rathaus:

Frau Hertel, Tel.: 09122 692-133
Frau Lang, Tel.: 09122 692-157