Liebe Bürgerin, lieber Bürger,
gerne nehmen wir Ihren Antrag auf Erteilung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen entgegen.
Beachten Sie bitte jedoch, dass wir die Briefwahlunterlagen noch nicht vollständig vorrätig haben.
Die Abholung und die Versendung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich erst
ab 10. Februar 2025 möglich.
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.
Die Wahllokale zur Wahl des Bundestages am 23. Februar 2025 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.
Das Wahlgebiet der Gemeinde Rednitzhembach ist in 3 Urnenwahlbezirke und 9 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 90 Wahlhelfer.