Gemeinde Rednitzhembach

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Jugendförderung

1.    Die örtlichen Vereine und Gruppierungen erhalten für die Benutzung der Mehrzweckhalle und der Schulturnhalle durch Jugendliche bis 19.00 Uhr einen Zuschuss in Höhe von 12,00 € pro Stunde und Segment.

2.    Alle Rednitzhembacher Vereine erhalten jährliche Übungsleiterzuschüsse in Höhe von 200,00 € für jede anerkannte Übungsleiterlizenz.

3.    Bei der Ausstellung von Jugendleiterkarten wird in Zukunft ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 200 € gewährt.

Der/Die Erwerber/in der Jugendleiterkarte muss erklären, für welchen Verein/welche Organisation der/sie tätig ist. Dieser Verein erhält dann den Zuschuss. Soweit der/die Erwerber/in einer Jugendleiterkarte auch über die Übungsleiterpauschale berücksichtigt werden kann, erfolgt die Zuschussgewährung nur 1 Mal für diese Person. Damit wird eine Doppelförderung ausgeschlossen.

4.    Darüber hinaus stellt die Gemeinde für die Förderung der Jugendarbeit einen Betrag von 26.000,- € zur Verfügung.

Hiervon erhält jeder Verein/Verband eine pauschale Zuwendung in Höhe von 8,00 € pro Jahr für jedes Mitglied zwischen 4 und 18 Jahren.

Die Zuwendungen werden auch für Jugendliche gewährt, die nicht in Rednitzhembach wohnen, sofern sie Mitglied in einem Rednitzhembacher Verein/Verband sind.
Falls ein Jugendlicher in verschiedenen Abteilungen des gleichen Vereines/Verbandes aktiv ist, erhält der Verein/Verband die pauschale Zuwendung nur einmal für diesen Jugendlichen.

Eine Meldung der entsprechenden Jugendlichen muss bis zum Ende eines jeden Jahres erfolgen. Die Vereine/Verbände werden von der Gemeindeverwaltung nicht gesondert auf den Fristablauf hingewiesen.

5.    Der nicht ausgeschöpfte Betrag steht den Vereinen/Verbänden auf Einzelantrag zur besonderen Verwendung zur Verfügung.

Bezuschusst werden auf Antrag max. 50 % des Defizits, das bei der Ausrichtung von Sondermaßnahmen entsteht, max. jedoch 550,00 € je Maßnahme. Entsprechende Förderanträge sind vor Durchführung der Maßnahme zu stellen. Die Kosten sind durch entsprechende Rechnungen nachzuweisen.

Sondermaßnahmen sind insbesondere Jugendfreizeiten, Jugendfahrten, Jugendturniere und ähnliches außerhalb von Rednitzhembach. Nicht darunter fallen laufende regelmäßige Veranstaltungen wie z. B. Trainings- oder Spielbetrieb.