Gemeinde Rednitzhembach

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Kommunalwahl am 8. März 2026

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. Die Bürger der Gemeinde Rednitzhembach, wählen die 20 Mitglieder des neuen Gemeinderats und den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Rednitzhembach sowie die Mitglieder des Kreistags (60 Kreisräte) des Landkreises Roth.

In einigen Landkreisen stimmt die Amtszeit der Landräte nicht mit denen des jeweiligen Gremiums überein. Dies ist im Landkreis Roth auch der Fall. Daher findet die nächste Landratswahl im Landkreis Roth erst im Jahr 2029 statt.

Die Wahllokale zur Kommunalwahl am 8. März 2026 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Rednitzhembach (Bürgermeister- sowie Stadtratswahl) bzw. im Landkreis Roth (Kreistagswahl) eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie wirkt sich ein Umzug auf das Wahlrecht aus?

Maßgeblich für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sind die Meldeverhältnisse, wie sie sich am 42. Tag vor der Wahl aus dem Melderegister der Gemeinde ergeben (Stichtag: 25. Januar 2026). Die Gemeinde prüft dabei zum Stichtag, ob die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen auch wahlberechtigt sind, beispielsweise ob der Mindestzeitraum von zwei Monaten zur Erlangung des Wahlrechts eingehalten ist.

a) Umzug in eine andere Gemeinde im Landkreis Roth:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in eine andere Gemeinde desselben Landkreises um, verliert sie nur ihr Wahlrecht für die Gemeindewahlen. Sie bleibt für die Landkreiswahlen wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen. Auf Antrag kann bis spätestens 15. Februar 2026 eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde erfolgen (nur für die Landkreiswahlen).

Wurden durch die Wegzugsgemeinde vor dem Umzug bereits ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausgestellt, bleibt die Stimmabgabe durch Briefwahl auch für die Gemeindewahlen gültig. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein im Wahllokal ist nur für die Landkreiswahlen möglich.

b) Umzug in eine Gemeinde außerhalb des Landkreises Roth:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in einen anderen Landkreis um, verliert sie ihr Wahlrecht für die Gemeinde- und Landkreiswahlen und wird im Wählerverzeichnis gestrichen.

Wurden durch die Wegzugsgemeinde vor dem Umzug bereits ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausgestellt, bleibt die Stimmabgabe durch Briefwahl gültig. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein im Abstimmungsraum ist nicht mehr möglich.

Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 8 Wahllokale im Gemeindegebiet Rednitzhembach abgeben möchte, kann ab 02.02.2026 (Online) oder ab 16.02.2026 (persönlich im Rathaus) die Briefwahlunterlagen beantragen.

Wir bitten hierbei allerdings zu beachten, dass gemäß aktueller wahlrechtlicher Bestimmungen Wahlscheine und somit auch die Briefwahlunterlagen frühestens erst ab 16.02.2026 ausgehändigt bzw. versandt werden dürfen.

Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.

Beantragung mittels QR-Code

Tipp des Wahlamtes > sehr unkompliziert
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.

Online Beantragung

Hier können Sie vom 02.02.2026 - 01.03.2026 Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen. Ab Montag, den 02.03.2026, kann die Beantragung nur noch persönlich im Wahlamt des Rathauses unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Ausweises erfolgen.

Beantragung über die Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Briefkasten "Gemeinde Rednitzhembach, Rathausplatz 1, 91126 Rednitzhembach" eingeworfen werden.

Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 16. Februar 2026 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 6. März 2026 (15:00 Uhr) im Wahlamt möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.

Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.

Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Briefkasten der Gemeinde Rednitzhembach einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, den 05.03.2026 bei der Deutschen Post eingeliefert werden, damit eine Zustellung bis zum Wahltag sichergestellt werden kann. Alle bis Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.

Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sogleich auch ein Briefwahlantrag für eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl am 22. März 2026 mit vermerkt werden. Wir empfehlen hiervon Gebrauch zu machen.

Sollte eine Stichwahl stattfinden und Sie haben noch keine Briefwahlunterlagen beantragt, kann eine Beantragung ebenfalls über die oben aufgeführten Wege erfolgen. Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen zur Stichwahl ist in diesem Fall bis einschließlich Freitag, 20. März 2026, 15 Uhr im Wahlamt möglich.

Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe zur Stichwahl müsste bis zum 22. März 2026, 18 Uhr ebenfalls über den Briefkasten der Gemeinde Rednitzhembach erfolgen.

Ablauf im Wahllokal

Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) mitzubringen. Notfalls kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.

In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 15.02.2026 zugegangen sein.

Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt.

Übersicht Abstimmungsräume

Stimmbezirk

Standort

Barrierefreiheit

1

Gemeindezentrum, Großer Saal (Rathausplatz 4)

Ja

2

Gemeindezentrum, Großer Saal (Rathausplatz 4)

Ja

3

Gemeindezentrum, Kleiner Saal (Rathausplatz 4)

Ja

4

Grund- und Mittelschule Rednitzhembach, Mensa (Zwischen den Brücken 3-5)

Ja

5

Grund- und Mittelschule Rednitzhembach, Mensa (Zwischen den Brücken 3-5)

Ja

6

Grund- und Mittelschule Rednitzhembach, OGS (Zwischen den Brücken 3-5)

Ja