Gemeinde Rednitzhembach

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Kirchenaustritt

Wer aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchte, und einen Wohnsitz in Rednitzhembach hat, kann dies beim Standesamt in Rednitzhembach erklären.

Mitzubringen hat der Erklärende ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist, die Pflicht zur Entrichtung von Kirchengeld mit Ablauf des Kalenderjahres.

Die Gebühr beträgt 35,00 EUR.
Zur persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte Personalausweis oder Reisepass mit.

Antragstellung:
Persönlich

Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass

Ansprechpartner / Amt:
Beate Schultze
Jennifer Pesteritz