Abfallbeseitigung
Zuständig für die Abfallentsorgung im Gemeindegebiet ist der Landkreis. Er organisiert die Sammlungen von Wertstoffen wie z.B. Glas, Papier, Altmetall, Elektronikschrott, Baum- und Heckenschnitt und Biomüll sowie die Rest- und Sperrmüllabfuhr und zieht dafür kostendeckende Gebühren von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen ein.
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
Tel.: 09171 81-1321
abfall(@)landratsamt-roth.de