Gemeinde Rednitzhembach

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Abmeldung Wohnsitz

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Bitte beachten Sie, dass der frühestmögliche Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland eine Woche vor dem Auszug ist. Ihre Daten können Sie uns vorab online melden (Online-Formular).

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, wenn Sie sich binnen zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde Rednitzhembach über Ihren Umzug zu informieren.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis und/oder Reisepass (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in den Ausweisdokumenten)

Zuständiges Amt:

Gemeinde Rednitzhembach
Einwohnermelde- und Passamt

Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach

Tel.: 09122 692-0
E-Mail: ewo(@)rednitzhembach.de