Gemeinde Rednitzhembach

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Auskunftssperre

Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen (Auskunftssperre). Der Eintrag eines Sperrvermerks im Melderegister erfolgt, um der Veröffentlichung und Übermittlung von Daten zu widersprechen und bei Gefahr für Leben und Gesundheit.

Das persönliche Vorsprechen in der Behörde ist zwingend erforderlich!

Erforderliche Unterlagen:

  • Online Antrag oder schriftlich (PDF-Datei)
  • Nachweise, die die von Ihnen gemachten Angaben unterstützen können (z.B. Gerichtsurteile, Anzeigen bei der Polizei usw.)

Zuständiges Amt:

Gemeinde Rednitzhembach
Einwohnermelde- und Passamt

Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach

Tel.: 09122 692-0
ewo(@)rednitzhembach.de