Auskunftssperre
Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen (Auskunftssperre). Der Eintrag eines Sperrvermerks im Melderegister erfolgt, um der Veröffentlichung und Übermittlung von Daten zu widersprechen und bei Gefahr für Leben und Gesundheit.
Das persönliche Vorsprechen in der Behörde ist zwingend erforderlich!
Zuständiges Amt:
Gemeinde Rednitzhembach
Einwohnermelde- und Passamt
Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach
Tel.: 09122 692-0
ewo(@)rednitzhembach.de
Rechtsgrundlagen: