Ausländerangelegenheiten
Für die Bearbeitung aller ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsgenehmigungen) von Einwohnern, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ausschließlich die Ausländerbehörde beim Landratsamt Roth zuständig
Unterlagen/Gebühren:
Nähere Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen und evtl. zu entrichtenden Verwaltungsgebühren erhalten Sie bei der Verwaltung bzw. beim Amt für Migration des Landkreises Roth.
Zuständiges Amt:
Landratsamt Roth
Ausländerbehörde
Am Weinbergweg 1
91154 Roth