Bauantrag
Wenn Sie ein Gebäude errichten oder umbauen möchten, müssen Sie nach den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung möglicher Weise eine Baugenehmigung (Genehmigungsverfahren) beantragen oder das Bauvorhaben zumindest im so genannten Freistellungsverfahren anzeigen.
Dasselbe gilt, wenn Sie die veränderte Nutzung eines Gebäudes planen oder größere Erdbewegungen auf Grundstücken, z. B. Auffüllungen, vornehmen wollen. Auch die Errichtung von Werbeanlagen ist in Abhängigkeit von der Größe dieser Anlagen genehmigungspflichtig.
Für weitergehende Auskünfte z.B. über verfahrensfreie oder genehmigungspflichtige Verfahren stehen Ihnen die Verwaltung oder die für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständige Bauaufsichtsbehörde, das Landratsamt Roth, Bauamt, zur Verfügung.
Gebühren:
Entsprechend Landesgebührenordnung/Gebührenverzeichnis
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen:
- Formblätter
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Bautechnische Nachweise oder Bestätigungen
- Benennung des Bauleiters
Die erforderliche Unterlagen und weitere Informationen erhalten Sie hier
Eine Checkliste mit allen erforderlichen Unterlagen im Bauantragsverfahren finden Sie unter www.rednitzhembach.de.
Ansprechpartner / Amt:
Bauamt