Amtliche Beglaubigung
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Beglaubigung eines Dokuments: Urschrift (Originaldokument)
Zuständiges Amt:
Gemeinde Rednitzhembach
Einwohnermelde- und Passamt
Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach
Tel.: 09122 692-0
ewo(@)rednitzhembach.de