Gemeinde Rednitzhembach

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Amtliche Beglaubigung

Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beglaubigung eines Dokuments: Urschrift (Originaldokument)

Zuständiges Amt:

Gemeinde Rednitzhembach
Einwohnermelde- und Passamt

Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach

Tel.: 09122 692-0
E-Mail: ewo(@)rednitzhembach.de