Gemeinde Rednitzhembach

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Denkmalschutz

Der Denkmalschutz dient weitgehend der Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes eines Gebäudes. Für die Denkmalpflege im Landkreis Roth ist das Landratsamt Roth, Baurechtsbehörde zuständig.

Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
Tel.: 09171 81-0

Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der
Homepage des Landratsamtes.