Denkmalschutz
Der Denkmalschutz dient weitgehend der Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes eines Gebäudes. Für die Denkmalpflege im Landkreis Roth ist das Landratsamt Roth, Baurechtsbehörde zuständig.
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
Tel.: 09171 81-1131
Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.