Freistellungsverfahren
Beim Freistellungsverfahren handelt es sich um ein Baugenehmigungsverfahren, das die Genehmigung und damit die Bauverwirklichung vereinfacht und zeitlich beschleunigt.
Voraussetzung ist, dass für den Bereich, in dem das Bauvorhaben liegt, ein qualifizierter Bebauungsplan besteht und das Bauvorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält.
Die Unterlagen sind bei der Verwaltung einzureichen. Diese prüft innerhalb von einem Monat nach Eingang der Unterlagen, ob diese vollständig sind und teilt dies dem Antragsteller mit.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Bauamt