Führerscheine
Die Verwaltung nimmt folgende Führerscheinanträge entgegen:
- Erteilung/Erweiterung und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis (Antrag) Bitte beachten Sie, dass für diesen Antrag eine Gebühr in Höhe von 5,00 € anfällt
- Änderung des Kartenführerscheins (Antrag)
- Begleitetes Fahren ab 17 (Antrag + Zusatzantrag B17)
- Ersatzführerschein (Antrag)
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung / Verlängerung (Antrag)
- Antrag auf Umstellung des Kartenführerscheins - unbefristet in befristet (Antrag)
- Verlängerung der Klassen C, C1, CE, D, D1, DE und D1E (Antrag)
- Vollmacht Abholung Führerscheine (Antrag)
Alle Anträge werden zur weiteren Sachbearbeitung an das Landratsamt Roth weitergeleitet.
Die Führerscheine müssen bei der Führerscheinstelle in Roth abgeholt werden.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.landratsamt-roth.de.
Beachten Sie bitte die angezeigte Tabelle für die Umtauschfristen:
Zuständiges Amt:
Landratsamt Roth
Führerscheinstelle
Westring 36
91154 Roth
fuehrerschein(@)landratsamt-roth.de
Ihre Ansprechpartner im Rathaus:
Frau Hertel
Tel.: 09122 692-133
Frau Böhm
Tel.: 09122 692-157


