Gemeinde Rednitzhembach

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Führungszeugnis

Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.

Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Erweitertes Führungszeugnis

Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt,

1. wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vorgesehen ist, oder

2. wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für

a) die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe –,

b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder

c) eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe b vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.


Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die vorgenannten Voraussetzungen (nach § 30a Absatz 1 BZRG) vorliegen.

Europäisches Führungszeugnis

Für Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, wird ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Hierbei werden auch Mitteilungen über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedsstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen.

Überbeglaubigung / Apostille / Legalisation - Verwendung des Führungszeugnisses im Ausland

Informationen für die Überbeglaubigung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn bzw. der Erstellung einer Apostille durch das Bundesverwaltungsamt in Köln erhalten Sie hier:

Erforderliche Unterlagen:

  • Schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbständigen, die Bescheinigung der Antrag stellenden Person
  • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

Gebühren:

13,00 Euro (In Ausnahmefällen kann die Gebühr entfallen. Bitte treten Sie deshalb vorher mit dem Einwohnermeldeamt in Kontakt.)

Zuständiges Amt:

Gemeinde Rednitzhembach
Einwohnermelde- und Passamt

Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach

Tel.: 09122 692-0
E-Mail: ewo(@)rednitzhembach.de