Gaststättenerlaubnis
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.
Anträge zum Betrieb von Gaststätten sind über die Gemeinde Rednitzhembach an das Landratsamt Roth zu stellen.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier (Homepage Landratsamt Roth).
Gebühren:
- Erhebung durch das Landratsamt Roth
Zuständiges Amt:
Landratsamt Roth
Ordnungsamt
Am Weinbergweg 1
91154 Roth
ordnungsamt(@)landratsamt-roth.de
Ihre Ansprechpartner im Rathaus:
Frau Hertel
Tel.: 09122 692-133
Frau Böhm
Tel.: 09122 692-157