Grundsicherung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2003 gibt es eine neue Sozialleistung: Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Der Zweck des Gesetzes besteht darin, für Personen, die durch Alter oder durch dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen, eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen. Diese soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen. Fragen zu antragsberechtigten Personen, zum Einkommen und Vermögen wird Ihnen die Verwaltung gerne beantworten.
Antragstellung:
Der Antrag auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz kann direkt beim Landratsamt Roth oder bei der Verwaltung (Standesamt) gestellt werden.
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
Buchstabe A-Foi: 09171 81-1268
Buchstabe Foj-Ke: 09171 81-1570
Buchstabe Kf-Nej: 09171 81-1215
Buchstabe Nek-Schu: 09171 81-1377
Buchstabe Schv-Z: 09171 81-1250
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Ihr Ansprechpartner im Rathaus:
Beate Schultze - Standesamt