Hundesteuer
Wer im Gebiet der Gemeinde Rednitzhembach einen über vier Monate alten Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen. Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Verwaltung durch Bescheid festgesetzt. Die Abmeldung erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an die Verwaltung. Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen und die Hundemarke zurückzugeben. Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung (z.B. Hunde des Jagd- und Forstschutzes) gewährt werden.
Gebühren:
30,00 € für den ersten Hund
60,00 € für den zweiten Hund und jeden weiteren Hund
600,00 € für Kampfhunde im Sinne des § 5 a der Hundesteuersatzung
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Online-Antrag - Anmeldung eines Hundes
Online-Antrag - Abmeldung eines Hundes
Online-Antrag - Ausstellung einer neuen Hundesteuermarke
Ansprechpartner / Amt:
Karin Rauh - Steueramt