Lebenspartnerschaft
Seit dem 1. Oktober 2017 steht gleichgeschlechtlichen Paaren ebenso wie verschiedengeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit der Eheschließung offen. Seit diesem Zeitpunkt können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Bereits eingegangene Lebenspartnerschaften bleiben selbstverständlich bestehen.
Auf Wunsch können die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner durch gemeinsame Erklärung vor dem Standesbeamten ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.