Reisegewerbekarte
Bei einer selbständigen Tätigkeit im Reisegewerbe bzw. im Wandergewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte stellt das Landratsamt Roth aus.
Die Antragstellung ist beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde erforderlich.
Gebühren:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €
Führungszeugnis 13,00 €
Reisegewerbekarte je nach Tätigkeit und Dauer der Gültigkeit: 25,00 € bis 400,00 €
Antragstellung:
Schriftlich. Hier können Sie den Antrag für das Landratsamt vorab herunterladen
Unterlagen:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- 1 Lichtbild neueren Datums
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländische Antragsteller benötigen ihre Aufenthaltserlaubnis
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Weinbergweg 1
91154 Roth
Tel.: 09171 81-0
ordnungsamt(@)landratsamt-roth.de