Schankerlaubnis
Wenn aufgrund eines besonderen Anlasses, z. B. bei einer Vereinsfeier, dem Tag der offenen Tür einer Firma usw., alkoholische Getränke abgegeben werden, muss der Veranstalter eine Schankerlaubnis für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Gestattung) einholen, wenn diese Veranstaltung öffentlich ist.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Ordnungsamt