Gemeinde Rednitzhembach

Seitenbereiche

Seiten durchsuchen

Wie können wir helfen?

Seiteninhalt

Vaterschaftsanerkennung

Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt.

Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Antragstellung:
Persönlich

Unterlagen:
Wirksame Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter, Geburtsurkunde des Kindes, gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.


Ansprechpartner / Amt:
Beate Schultze - Standesamt