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Gewerbeanmeldung
Wann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?
Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn
- ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes oder
- der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle
begonnen wird.
Antragstellung
- persönlich (nach Terminvereinbarung)
- PDF (bitte an gewerbe(@)rednitzhembach.de schicken)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder anderweitiges Ausweisdokument
- Im Handelsregister eingetragene Firmen: Handelsregisterauszug mit sämtlichen Eintragungen
- Für genehmigungspflichtige Tätigkeiten (z.B. Makler): Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde, Führungszeugnis und bei Bedarf Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Gebühren
- natürliche Personen: 30,00 €
- juristische Personen: 50,00 € - 70,00 €
Zuständiges Amt
Gemeinde Rednitzhembach
Gewerbeamt
Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach
Tel.: 09122 692-0
gewerbe(@)rednitzhembach.de
Informationen aus der Bauverwaltung
Vor der Gewerbeanmeldung müssen Sie sich in unserer Bauverwaltung über eine eventuell notwendige Nutzungsänderung (z.B. erforderliche Stellplätze) informieren!
Zudem ist die Abgabe der Betriebsbeschreibung (+ Hinweise zur Betriebsbeschreibung) zwingend erforderlich.
Gerne können Sie diese der Bauverwaltung direkt per E-Mail zukommen lassen.
E-Mail:bauamtkontakt(@)rednitzhembach.de
Tel.: 09122 692-0
Überwachungspflichtige Gewerbetätigkeiten
Überwachungspflichtig nach der Gewerbeordnung | Überwachungspflichtig nach dem Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch |
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Zuständiges Amt: Landratsamt Roth Öffentliche Sicherheit und Ordnung | Zuständiges Amt: Landratsamt Roth Lebensmittelüberwachung |