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Gewerbeummeldung
Wann ist eine Gewerbeummeldung erforderlich?
Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe
- der Betrieb innerhalb Rednitzhembachs verlegt wird
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt
- der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder
- der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden
Antragstellung
- persönlich (nach Terminvereinbarung)
- PDF (bitte an gewerbe(@)rednitzhembach.de schicken)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder anderweitiges Ausweisdokument
- Im Handelsregister eingetragene Firmen: Handelsregisterauszug mit sämtlichen Eintragungen
- Für genehmigungspflichtige Tätigkeiten (z.B. Makler): Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde, Führungszeugnis und bei Bedarf Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Gebühren
- natürliche Person: 30,00 €
- juristische Person: 50,00 €
Zuständiges Amt
Gemeinde Rednitzhembach
Gewerbeamt
Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach
Tel.: 09122 692-0
gewerbe(@)rednitzhembach.de
Informationen aus der Bauverwaltung
Vor der Gewerbeummeldung müssen Sie sich in unserer Bauverwaltung über eine eventuell notwendige Nutzungsänderung (z.B. erforderliche Stellplätze) informieren!
Zudem ist die Abgabe der Betriebsbeschreibung (+ Hinweise zur Betriebsbeschreibung) zwingend erforderlich.
Gerne können Sie diese der Bauverwaltung direkt per E-Mail zukommen lassen.
E-Mail:bauamtkontakt(@)rednitzhembach.de
Tel.: 09122 692-0
Überwachungspflichtige Gewerbetätigkeiten
Meldepflicht beim Landratsamt Roth
Sollten Sie eine der aufgeführten Tätigkeiten ausüben wollen, müssen Sie sich an das Landratsamt Roth wenden!
Überwachungspflichtig nach der Gewerbeordnung | Überwachungspflichtig nach dem Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch |
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Zuständiges Amt: Landratsamt Roth Öffentliche Sicherheit und Ordnung | Zuständiges Amt: Landratsamt Roth Lebensmittelüberwachung |