Parkausweis für Menschen mit Schwerbehinderung
Blauer EU-Parkausweis
Voraussetzungen für die Erteilung eines Parkausweises:
Schwerbehindertenausweis mit
- Merkzeichen "aG" oder
- Merkzeichen "BI" oder
- beidseitige Amelie (Verlust beider Arme) oder beidseitige Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüften an) oder vergelichbarer Funktionseinschränkungen (Verlust oder vollständige Gebrauchsunfähigkeit beider Gliedmaßen)
Antragstellung:
persönlich im Ordnungsamt oder vorab online beantragen
Benötigte Unterlagen:
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- Feststellungsbescheid vom Zentrum Bayern Familien und Soziales (ZBFS)
- Biometrisches Lichtbild (bei Kindern ab 10 Jahre)
GdB = Grad der Behinderung
Merkzeichen aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
Merkzeichen G = Gehbehinderung
Merkzeichen B = Begleitperson
Merkzeichen Bl = Blindheit
Erfüllt ein Antragsteller zwar nicht die Voraussetzungen für die Erteilung des blauen Parkausweises für schwerbehinderte Menschen, so kann bei bestimmten Erkrankungen die Gewährung von Parkerleichterungen durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO mit Ausstellung eines orangefarbenen Parkausweises in Betracht kommen.
Durch diese Ausnahmegenehmigung können ebenfalls Parkerleichterungen gewährt werden (z. B. kostenloses Parken an einer Parkuhr), ein Recht auf die Benutzung der besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ("Rollstuhlsymbol") besteht damit jedoch nicht.
Orangener Parkausweis
Voraussetzungen:
- mindestens 60 % GdB aufgrund Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa oder
- mindestens 70 % GdB aufgrund künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung
Benötigte Unterlagen:
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- Feststellungsbescheid vom Zentrum Bayern Familien und Soziales (ZBFS)
Zuständiges Amt:
Gemeinde Rednitzhembach
Ordnungsamt
Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach
Tel.: 09122 692-0
ewo(@)rednitzhembach.de