Parkausweis für Menschen mit Schwerbehinderung
Blauer EU-Parkausweis
Voraussetzungen für die Erteilung eines Parkausweises:
Schwerbehindertenausweis mit
- Merkzeichen "aG" oder
- Merkzeichen "BI" oder
- beidseitige Amelie (Verlust beider Arme) oder beidseitige Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüften an) oder vergelichbarer Funktionseinschränkungen (Verlust oder vollständige Gebrauchsunfähigkeit beider Gliedmaßen)
Antragstellung:
persönlich im Ordnungsamt oder vorab online beantragen
Benötigte Unterlagen:
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- Feststellungsbescheid vom Zentrum Bayern Familien und Soziales (ZBFS)
- Biometrisches Lichtbild (bei Kindern ab 10 Jahre)
GdB = Grad der Behinderung
Merkzeichen aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
Merkzeichen G = Gehbehinderung
Merkzeichen B = Begleitperson
Merkzeichen Bl = Blindheit
Orangener Parkausweis
Voraussetzungen:
- Schwerbehindertenausweis mit mindestens 60 % GdB aufgrund Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa oder
- Schwerbehindertenausweis mit mindestens 70 % GdBaufgrund künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung oder
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) oder
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
Benötigte Unterlagen:
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- Feststellungsbescheid vom Zentrum Bayern Familien und Soziales (ZBFS)
Zuständiges Amt:
Gemeinde Rednitzhembach
Ordnungsamt
Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach
Tel.: 09122 692-0
E-Mail: ewo(@)rednitzhembach.de