Plakatierungen
Bei Durchführung von Versammlungen oder Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen, sind besondere Erlaubnisse durch die Verwaltung erforderlich. Auch Werbung für Veranstaltungen durch Plakatierung fällt unter diese Sondernutzung und muss genehmigt werden.
Anträge zur Plakatierung werden vom Ordnungsamt entgegengenommen. Es ist zu beachten, dass die Plakatierungsgenehmigungen mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung beantragt werden müssen.
Zuständiges Amt:
Gemeinde Rednitzhembach
Ordnungsamt
Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach
Tel.: 09122 692-0
ewo(@)rednitzhembach.de